Die Wartezeit für das Medizinstudium ist verfassungswidrig

Viele Abiturienten haben nach dem Ende ihrer Schullaufbahn ein klares berufliches Ziel vor Augen: Arzt oder Ärztin werden! 

Doch leider ist der Traum vom Medizinstudium nicht für alle erfüllbar, denn um sich für einen Studienplatz einzuschreiben ist mindestens ein Abi mit einem Einser Notendurchschnitt gefordert. Der Numerus Clausus ist für die meisten Studieninteressierten im Fach Medizin ein großes Schreckgespenst. Wer die NC Hürde nicht erreicht, der muss mitunter viele Wartesemester aufbringen um eines Tages überhaupt das Studium aufnehmen zu können. 
Der Numerus Clausus ist das Auschlusskriterium um die wenigen
Studienplätze im Bereich Medizin zu vergeben, doch ist es auch gerecht? Können nicht auch Abiturienten mit einem durschnittlichen Abi exzellente Mediziner werden? Viele Unis setzen seit einiger Zeit auf persönliche Auswahlgespräche, in denen die Bewerber ihre Motivation für das Medizinstudium zum Ausdruck bringen müssen. Doch eine Einladung zu einem Gespräch, wird wieder über ein Auswahlverfahren entschieden, denn wer eine 2 oder 3 in seinem Abiturzeugnis stehen hat, der wird nicht eingeladen. 
Einige Abiturienten warten häufig sogar länger als die Dauer der Regelstudienzeit des Medizinstudiums beträgt und sehen als letzte Möglichkeit meist nur die Klage gegen die Uni, um noch einen Studienplatz zu bekommen. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkrichen gab ihnen recht und entschied: Die Chancenlosigkeit auf das Medizinstudium ist verfassungswidrig. Durch die Hochschulreife sei die Bedingung zur Aufnahme des Studiums erfüllt und so werden sich die Studierenden mit diesem Beschluss aller Wahrscheinlichkeit nach ihren Studienplatz erklagen.


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