Immer nah am Kunden: Neuer Ausbildungsberuf "Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen"
Änderungen in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, vor allem aber eine verstärkte Kundenorientierung prägen die Inhalte des neu geordneten Ausbildungsberufs "Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen".Zu den Aufgaben der künftigen Arbeitsmarktdienstleister gehört es, Ratsuchende bei der Berufsberatung, der Arbeitsvermittlung, bei Entscheidungen über soziale Leistungen wie Kinderbetreuung, Sucht- oder Schuldnerberatung sowie beim Familienleistungsausgleich zu beraten und zu unterstützen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die neue dreijährige Ausbildung, die zum 1. August in Kraft tritt, federführend unter Beteiligung von Sachverständigen der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entwickelt.
Die Einführung neuer Organisationsmodelle, die Zentralisierung von internen Dienstleistungen sowie veränderte Aufgabenstellungen
durch das Sozialgesetzbuch haben eine Modernisierung des Ausbildungsberufes erforderlich gemacht. Die neue Ausbildung ersetzt den Abschluss der Fachangestellten für Arbeitsförderung aus dem Jahr 1999.
Kern des neuen Berufsbildes ist die verstärkte Kundenorientierung. Aufgaben von der Anfragenbearbeitung bis zur selbstständigen Abwicklung der Vorgänge stehen künftig im Vordergrund. Dazu ist eine umfassende Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften erforderlich. So werden die Daten von Arbeitsuchenden und von Personen, die sich arbeitslos melden, unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen aufgenommen und Anträge auf Geldleistungen bearbeitet. Arbeitsmarktdienstleister übernehmen in Zukunft auch interne Aufgaben im Bereich Personal, Finanzen und Controlling. Der entsprechende Rahmenlehrplan der Berufsschulen wurde handlungsorientiert ausgestaltet und ergänzt so die geänderte praktische Ausbildung im öffentlichen Dienst.
Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen werden insbesondere in Agenturen für Arbeit, bei gemeinsamen Einrichtungen von Kommunen und Agenturen für Arbeit, bei zugelassenen Kommunen und in Familienkassen tätig sein und dort in Kunden- und Dienstleistungsbereichen eingesetzt werden können.
Der bisherige Beruf "Fachangestellte/-r für Arbeitsförderung" stieß in der Vergangenheit auf reges Interesse. So wurden im Jahr 2010 rund 1.100 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Der Anteil weiblicher Auszubildender lag bei rund 73 %. Das BIBB erwartet, dass mit dem modernisierten Berufsbild die Attraktivität der Ausbildung weiter steigen wird.