Verkürzung der Ausbildung
Eine Ausbildung ist nicht immer zwingend an die vorgegebene Dauer bindend und kann unter bestimmten Umständen auch verkürzt werden.
In der Regel ist eine Ausbildung je nach Ausbildungsberuf mit einer bestimmten Ausbildungszeit gekoppelt. Diese Zeit liegt in der Regel zwischen zwei und vier Jahren. Es ist aber durchaus möglich, dass sowohl der Auszubildende als auch der Ausbilder einen gemeinsamen Antrag stellen können, dass eine Ausbildung verkürzt wird. Dafür müssen aber bestimmte Gründe vorliegen, damit diese Verkürzung auch von der IHK akzeptiert wird. Folgende Gründe können die Verkürzung der Ausbildung rechtfertigen:
Besuch
eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres oder einer Fachschule für mindestens ein Jahr vor Beginn der Ausbildung
vor der Ausbildung wurde bereits eine andere Ausbildung mit Abschluss absolviert
Vorliegen einer höheren schulischen Allgemeinbildung wie beispielsweise Realschulabschluss oder Hochschulabschluss
Bei diesen vorliegenden Fällen kann eine Ausbildung um einen Zeitraum zwischen 6 Monaten und höchstens 24 Monaten gekürzt werden. Zu beachten gilt es aber, dass immer eine Mindestausbildungszeit bei einer Regelausbildung eingehalten werden muss. So kann bei einer Ausbildungsdauer von 42 Monaten maximal auf 24 Monate verkürzt werden, bei einer Ausbildungsdauer von 36 Monaten maximal auf 18 Monate und bei einer Ausbildungsdauer von 24 Monaten auf maximal 12 Monate. Stimmt die IHK einer Verkürzung zu, so muss der ausbildende Betrieb dafür sorgen, dass die Ausbildungszeit entsprechend vom Lehrinhalt verdichtet wird.