Weiterbildungsveranstaltung Freebird GmbH: Fachwissen und Umsetzung

Theoretisches Fachwissen ist ein Baustein, aber praktische Fähigkeiten und Erfahrungen für ein erfahrenes Management sind unabdingbar um nicht erst bei Krisen Lösungen zu finden.

Unternehmensberatung orientiert sich an praktischen Lösungen mit einem Maximum an Sicherheit und Seriosität zur Entwicklung und Umsetzung eines individuell zugeschnittenem und unverbindlichem Gesamtkonzeptes.

Im Rahmen einer Weiterbildungsveranstaltung am 14.10.2013 in Magdeburg informierte Oliver Kirchner, Geschäftsführer Freebird Unternehmens- und Wirtschaftsberatung die Mitarbeiter, Verbraucher, Steuerzahler und Interessierte über neue Entwicklungen rund um Unternehmen, Aufbau, Anlagen und Rechttipps. Die Freebird Unternehmens- und Wirtschaftsberatung GmbH (http://freebird-online.de/) mit Sitz in Magdeburg ist ein junges, innovatives Unternehmen. Fragen zu Unternehmensaufbau und den Strukturen, rücken im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklung und Veränderung immer mehr in den Fokus.

Aufbau und Struktur der Personengesellschaft

Personengesellschaften nennt man den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einer Firma, in der sie persönlich mitarbeiten und persönlich mit ihrem Vermögen haften. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Grundlagen für die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet wird.

Gegründet wird eine solche Personenvereinigung zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks durch einen Gesellschaftsvertrag. Geschieht dies nicht, gelten die allgemeinen Regeln. Die Rechtsform einer BGB-Gesellschaft liegt auch vor, wenn mehrere gemeinsam im Lotto spielen oder ein Ferienhaus mieten, auch wenn das in der Regel den Beteiligten nicht bewusst ist. Den Gesellschaftern, die die vereinbarten Beiträge zu leisten haben, gehört "zur gesamten Hand", also gemeinschaftlich, das Vermögen der Gesellschaft. Sie haften andererseits mit ihrem gesamten Vermögen unmittelbar und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Sofern nicht ausdrücklich ein geschäftsführender
Gesellschafter bestimmt wurde, ist jeder Gesellschafter zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Als Gesellschaften bürgerlichen Rechts werden beispielsweise bei Großprojekten Arbeitsgemeinschaften mehrerer Baufirmen, aber auch die Zusammenschlüsse von Architekten oder Rechtsanwälten in Sozietäten betrieben.

Eine sehr angesehene und verbreitete Rechtsform einer Personengesellschaft bildet die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Auf sie weist oft im Firmennamen die Abkürzung "& Co" oder "& Cie" hin, die für "und Compagnie" (englisch Company, abgekürzt: Comp.) steht. Unter gemeinsamer Firma betreiben alle Gesellschafter ein Handelsgewerbe.

Stärke der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Für die Schulden haften alle Gesellschafter ohne Einschränkung mit ihrem Privatvermögen. Deshalb ist eine OHG so kreditwürdig wie die Gesamtheit der Gesellschafter. Es muss sich dabei nicht ausschließlich um natürliche Personen handeln. Beispielsweise kann auch eine Aktiengesellschaft (juristische Person) Gesellschafter einer OHG sein, obwohl die Offene Handelsgesellschaft selbst keine juristische Person ist. Die Geschäftsführung der OHG obliegt allen Gesellschaftern, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Solche Beschränkungen müssen jedoch im Handelsregister eingetragen werden. Dies gilt auch, wenn von dem Grundsatz abgewichen wird, dass jeder Gesellschafter zur Vertretung des Unternehmens nach außen allein berechtigt ist. Die Rechtsform der Offenen Handelsgesellschaft, deren Gründung einfach ist, setzt voraus, dass sich die Gesellschafter nicht nur gegenseitig vertrauen, sondern dass sie auch an einem Strick ziehen. Auf den Fähigkeiten, dem Leistungswillen, dem persönlichen Vermögen sowie dem Ansehen (Kreditwürdigkeit) der Gesellschafter beruht die Stärke der OHG.

Aufbau und Struktur der Kommanditgesellschaft (KG)

Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre und Kommanditisten. Die Komplementäre sind persönlich haftende Gesellschafter. Sie haben ebenso wie die Gesellschafter einer OHG gegenüber Gläubigern des Unternehmens mit ihrem gesamten Privatvermögen einzustehen. Kommanditisten haften dagegen für die Gesellschaft nur in Höhe ihrer Einlage; die Kommanditeinlage ist zugleich die Haftsumme, die ins Handelsregister einzutragen ist. Die Einlage kann in Geld, Sachwerten oder auch in bestimmten Diensten bestehen. Eine Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter und aus mindestens einem Kommanditisten.

Auch juristische Personen können Gesellschafter der einen oder der anderen Art in einer KG sein. So kommt es zur Konstruktion von Unternehmen als GmbH & Co KG, bei denen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung Komplementär ist. Beim Zusammenbruch solcher Firmen machen die Gläubiger häufig lange Gesichter. Deshalb verlangen Banken oft bei der Gewährung eines Kredits Bürgschaften der Kommanditisten, die nicht selten mit den Gesellschaftern der GmbH, die als Komplementär fungiert, identisch sind.

Die Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft und deren Vertretung nach außen erfolgt grundsätzlich nur durch den oder die Komplementäre. Der Kommanditist ist davon ausgeschlossen, es sei denn, es wird ihm Handlungsvollmacht, d.h. Prokura, erteilt. Den Kommanditisten steht allerdings ein gesetzlich verbrieftes Kontrollrecht auf Prüfung der Jahresbilanz zu, das durch Gesellschaftsvertrag erweitert oder eingeschränkt werden kann.

Eine rege Diskussion mit Vertiefung der verschiedenen Punkte schloss sich der Veranstaltung an.



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