Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen

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In den Vereinigten Staaten von Amerika spaltet der Terminus „Obamacare“ eine gesamte Nation. Die Einführung der Krankenversicherungspflicht für alle Einwohner der USA führt Probleme herbei mit denen wir in Deutschland Gott sei Dank nicht konfrontiert werden. Trotzdem ist das Thema rund um Krankenversicherung komplex. Besonders als Student bzw. Studentin sollte man über die grundregelnden Bestimmungen Bescheid wissen. Welche Krankenversicherungen stehen einem als Student bzw. Studentin zur Verfügung? Muss man als Student bzw. Studentin überhaupt versichert sein? Fragen über Fragen...

Regel Nr.1: Wer in Deutschland studieren möchte, muss versichert sein!
Wer in Deutschland studieren möchte, muss versichert sein. Um dieses Gesetz führt kein Weg herum. Dies bedeutet, egal ob du die deutsche Staatsbürgerschaft hältst oder aus einem anderen europäischen Land in die Bundesrepublik Deutschland kommst, ohne eine Krankenversicherung kann man sich nicht immatrikulieren. Dies bedeutet für ALLE Studierenden aus dem Ausland: Nach der Ankunft in Deutschland gilt es so rasch als nur möglich eine Krankenversicherung abzuschließen. Sollte sich herausstellen, dass du nicht versichert bist, kann dir im schlimmsten Fall die Exmatrikulation blühen.

Für Studierende aus dem Ausland
Für Studierende aus dem Ausland bieten die Studentenwerke zahlreiche Servicepakete an. Dies bedeutet, dass neben der Wohnung bzw. dem Zimmer und der Verpflegung auch eine Krankenversicherung
erstanden werden kann.

Wie wähle ich eine Krankenversicherung aus
Das Angebot für Studenten bzw. Studentinnen ist ebenso umfangreich wie das Angebot für Krankenversicherung Referendare und andere Berufsgruppen. Wenn du als Studentin bzw. als Studentin nach dem Abschluss deines Studiums als Referendar bzw. Referendarin arbeiten möchtest, sollte man wissen, dass der hauptsächliche Unterschied in der Klassifizierung der diversen Krankenversicherung liegt. Hierbei gibt es die gesetzliche oder private Variante. Dies bedeutet, dass du als Student bzw. die Studentin während der Studienzeit selbst zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden musst. Die gesetzliche Variante ist zumeist die günstigere, jedoch nur während dem Studium. Sobald du aber zum Beispiel als Referendar bzw. Referendarin zu arbeiten beginnst, sollte man sich privat versichern lassen.

Wer kann mir bei der Entscheidung helfen?
Natürlich bist du bei der Entscheidungsfindung nicht nur auf dich gestellt. Zahlreiche Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland bieten ihren Studenten und Studentinnen ein umfangreiches Beratungsprotal an.

Auf das Alter und die Studienzeit kommt es an
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet für Studenten und Studentinnen die unter 30 Jahren alt sind und das 14. Fachsemester noch nicht überschritten haben einen vergünstigen Studententarif an. Solltest du aber kurz vor dem Abschluss stehen und das 14. Fachsemester bereits überschritten haben, kannst du dich in der gesetzlichen Krankenversicherung auch für einen kurzfristigen Zeitraum als Absolvent versichern lassen. Diese Variante garantiert ebenfalls eine preiswerte Prämie.


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