Arbeitszeugnis – die wichtigsten Fakten

Selbst wenn man als Schüler nur wenige Wochen als Aushilfe während der Sommerferien beschäftigt ist, Arbeitszeugnisse helfen bei der nächsten Jobsuche. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Im ersten Modell erhält man nur eine Bescheinigung über den Zeitraum der Beschäftigung und die ausgeübte Funktion. Das qualifizierte Zeugnis ist in der Regel in vier Abschnitte eingeteilt. Der erste Absatz entspricht in etwa einem einfachen Zeugnis, es werden also die Basisdaten der Beschäftigung festgehalten. Der nächste Abschnitt widmet sich der Aufgabenbeschreibung. Dabei werden besonders wichtige oder verantwortungsvolle Tätigkeiten möglichst oben genannt. Im dritten Absatz erfahren potentielle Arbeitgeber, wie man sich in Job verhalten hat. Selbständigkeit, die Qualität der Arbeitsleistung und der Arbeitseifer werden hier ebenso beschrieben wie das Sozialverhalten gegenüber von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Der vierte Absatz handelt von der Beendigung des Dienstverhältnisses. Im Arbeitszeugnis darf jedoch der Grund für die Kündigung – egal ob man selbst kündigt oder gekündigt
Was Personalchefs zwischen den Zeilen lesen
Auch wenn ein Arbeitszeugnis in einer positiven Sprache geschrieben ist, heißt das noch lange nicht, dass Personalchefs daraus keine Detailinformationen ablesen können. Wird ein Beschäftigungsverhältnis beendet und erhält man ein Zeugnis, sollte man dieses genau durchlesen. Viele Chefs räumen Mitarbeitern nach der Kündigung sogar ein Mitsprachrecht beim Verfassen des Zeugnisses ein. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Abstufungen bei der Leistungsbeurteilung es gibt. Hier erfahren Sie, wie die Geheimsprache zu deuten ist. In den meisten Arbeitszeugnissen sind gängige Floskeln zu finden, die zwar grammatikalisch oft holprig klingen, dem zukünftigen Arbeitgeber jedoch genau Auskunft über Leistung und Verhalten einer Person geben. Hat ein Mitarbeiter „alle übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“, darf man sich freuen. Diese Floskel entspricht nach dem Schulnotensystem nämlich einem „Sehr gut“. Aufpassen muss man, wenn im Dienstzeugnis das Wort „bemühen“ vorkommt. Hat sich jemand bemüht, seine Arbeit zu erledigen, heißt das für Personalchefs, dass die Person die Arbeit schlampig erledigt oder nicht termingerecht abgeliefert hat. Superlative wie „zur vollsten Zufriedenheit“ oder „außerordentlich bedeuten eine ausgezeichnete Beurteilung, während Formulierungen wie „grundsätzlich“, „im Allgemeinen“ oder „im Großen und Ganzen“ die Leistung eher abwerten. Schlecht wirken auch negative Formulierungen, hatte ein Chef zum Beispiel „beim Arbeitsstil des Mitarbeiters nichts zu beanstanden“, lesen andere Personalchefs daraus, dass sehr wohl öfters Fehler passiert sind. Bedauert der Arbeitgeber am Ende des Dienstzeugnisses das Ausscheiden eines Mitarbeiters, ist das ebenfalls ein Hinweis auf eine gute Leistung.