Rechtswidrige Prüfungen bei IHKs und Handwerkskammern

Wer sich als Ausbilder der Prüfung bei einer IHK oder Handwerkskammer (HwK) unterzieht, kann leider nicht darauf vertrauen, dass die Prüfung rechtskonform durchgeführt wird.

Einige IHKs und HwKs verstoßen seit Jahren gegen die Prüfungsvorgaben der seit August 2009 geltende Ausbildereignungs-Verordnung. Jahrelang hatte der freiberufliche Seminarleiter Reinhold Vogt diesen Zustand im Internet-Forum des 'Bundesinstitut für Berufsbildung' angeprangert. Geändert hatte sich jedoch nichts.

Erst nachdem Vogt im letzten Jahr Fachaufsichts-Beschwerden gegen vier der betreffenden IHKs bei den zuständigen Landesministerien eingereicht hatte, haben mehrere IHKs ihre Prüfungen umgestellt. Diese IHKs prüfen nun in der Weise, wie die Ausbildereignungs-Verordnung es vorsieht.

Die Handwerkskammer Köln
hat noch im Dezember 2014 die Meisterprüfung, Teil IV, rechtswidrig durchgeführt. Nun hat Vogt auch gegen die HwK Köln eine Fachaufsichts-Beschwerde beim Wirtschaftsministerium von NRW eingereicht.


Weiterführende Informationen:

- http://www.aevo-lernkartei.de/hwk-koeln
- http://www.aevo-lernkartei.de/kritik-an-aevo-pruefungen

Infos zu den bisherigen vier Fachaufsichtsbeschwerden:

- IHK Essen: http://www.aevo-lernkartei.de/ihk-essen
- IHK Hannover: http://www.aevo-lernkartei.de/ihk-hannover
- IHK Kassel: http://www.aevo-lernkartei.de/ihk-kassel-marburg
- IHK München: http://www.aevo-lernkartei.de/ihk-muenchen


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