ärztliche Untersuchung
"Vor Beginn der Ausbildung müssen Sie sich bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) die vorgeschriebene ärztliche Untersuchungsbescheinigung - sieDiese und auch die Nachuntersuchung, die vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres erfolgen muß, sind gemäß §§ 32, 33 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Die Kosten trägt das Land."