Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Dies können z.B. drei Jahre sein. Die Ausbildungszeit kann von der IHK abgekürzt werden, wenn davon auszugehen ist, daß der Lehrling in der abgekürzten Zeit
das Ausbildungsziel erreicht. Dies ist der Fall , wenn der Lehrling schon eine Ausbildung ganz oder teilweise absolviert hatte oder höhere allgemeine Bildungsabschlüsse (z.B. Realschule oder Abitur) aufweist. Die IHK wird nur auf Antrag tätig. Diesen kann sowohl der Lehrling als auch der Betrien stellen. In Ausnahmefällen , z.B. längere Krankheit, kann die IHK auch die Ausbildungszeit verlängern, wenn diese erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vorraussetzung ist ein entsprechender Antrag des Lehrlings.


<<< zurück zu: Lexikon